Digitale Blutdruckmessung-Praxen sollen Handydaten nutzen können
In dem Bericht des Ärztenachrichtendiensts vom 09.05.2016 geht es um das Für und Wider der in den Medien heiß diskutierten Medizin-Apps.
In dem Bericht des Ärztenachrichtendiensts vom 09.05.2016 geht es um das Für und Wider der in den Medien heiß diskutierten Medizin-Apps.
In dem Artikel der Ärztezeitung „GOÄ-Abrechnung So können Ärzte einen höheren Gebührensatz begründen“ vom 04.04.2016 schrieb Dr.Dr. Peter Schlüter, niedergelassener Allgemeinmediziner, über das „Wie?“ des begründeten Aufschlags des Gebührensatzes.
Der Kongress stand unter dem Motto: „Freie Ärzteschaft Staatseingriffe, Konzernmedizin und Big-Data- was wird aus dem freien Arztberuf?“
Das vorläufige Aus für die neue Gebührenordnng sei für die Selbstzahlermedizin „ein Segen“, so das Ärztenetz in der Selbstzahlermedizin (ÄNEIS). Die Ärzteschaft müsse die „kurze Atempause“ nun nutzen und die Selbstzahlermedizin auf ein sicheres Fundament stellen.
Die stetig voranschreitende Digitalisierung, ein großes Thema in der Gesundheitspolitik. Nach Erlass des E-Health-Gesetzes soll die Technologie Eingang in die moderne Medizin finden und durch verbesserte Kommunikation und Kooperation zwischen Ärzten und auch zwischen den unterschiedlichen Sektoren die Patientenversorgung verbessern. Auch zahlreiche Gesundheitsbezogene Anwendungen für das Smartphone oder das Tablet […]
Neue Formen der Kommunikation und Kooperation und Kommunikation könnten die Versorgung der Patienten verbessern! Die Ärztezeitung berichtet in ihrem Artikel „Gröhe fordert neue Formen ärztlicher Kooperation“ vom 14.03.2016, über den Standpunkt des Gesundheitsministers zur kooperativen Berufsausübung.
„Selbst wenn Patienten in der Haus- oder Facharztpraxis nicht zu hundert Prozent vom Sinn einer ihnen offerierten Selbstzahlerleistung überzeugt sind, ist das noch keineswegs ein generelles K.o.-Kriterium. So vertraut rund ein Drittel der Kassenpatienten im Zweifelsfall auf die medizinische Kompetenz ihres Arztes.“[1]
In dem Blog der Seite „DockCheckNews“ wurde bereits viel über das Thema der Internet-Psycotherapie und ihrer Zukunft diskutiert. In dem Artikel „Die Video-Sprechstunde wird endlich Realität!“ vom 29.01.2016 wird berichtet, inwiefern die Online-Sprechstunde durch das E-Health-Gesetz, welches im Januar diesen Jahres in Kraft getreten ist, greifbar und umsetzbar ist.
Als erste gesetzliche Krankenkasse tritt die AOK Nordost dem Bundesverband Internetmedizin (BiM) bei und soll, laut dem Artikel der Ärztezeitung vom 23.12.2015 „Erste Krankenkasse eingetreten“, dem Verband bei der Sicherung von Qualitätsstandards von Dienstleistungen der Internetmedizin Helfen.
Der ektronische Arztausweis, von den Landesärztekammern ausgegeben, ist in der Testphase.